Jeki: Jedem Kind ein Instrument

Unsere Schule ist eine von etwa 200 Grundschulen im Ruhrgebiet, die an diesem Projekt in Zusammenarbeit mit der Herner Musikschule teilnimmt. Immer mittwochs in der 5. Stunde musizieren bei uns 17 Kinder des 1. Schuljahres mit Herrn Ribbe, er ist ist der Schulleiter der Musikschule Herne, und Frau Maiworm-Limbach.( www.jedemkind.de )

Um im ersten Jahr des Programms "Jedem Kind ein Instrument" wirklich alle Kinder einer teilnehmenden Grundschule - gerade auch jene aus Familien mit geringem Einkommen - erfassen zu können, hat die Landesregierung im April 2008 entschieden, das Programm mit Beginn des Schuljahres 2008/09 im ersten Schuljahr in den Unterricht zu integrieren.
Das bedeutet gleichzeitig, dass alle Erstklässlerinnen und Erstklässler der beteiligten Grundschulen gebührenfrei am Projekt teilnehmen. Dadurch erhalten alle Kinder, unabhängig von Herkunft und sozialen Voraussetzungen, Gelegenheit, sich an dem Programm zu beteiligen.

Die Zielsetzung für das erste Jahr bleibt bestehen:
Es gilt, elementare musikalische Fähigkeiten zu erwerben und verschiedene Musikinstrumente kennen zu lernen.
Lehrkräfte der Grundschulen und der Musikschulen arbeiten im Tandem in der
"JEKI-Stunde" zusammen.

Wenn sich eine Schule durch Schulkonferenzbeschluss für die Teilnahme an JEKI entscheidet, muss sie ihren Gestaltungsspielraum in der Stundentafel nutzen, das heißt, im ersten Schuljahr müssen vier Unterrichtsstunden aus dem musisch-künstlerischen Bereich erteilt werden. Davon sollen mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Woche Musik sein, wovon eine Unterrichtsstunde für das Projekt "Jedem Kind ein Instrument" vorbehalten ist. Auf diese Weise verdrängt das Programm nicht den regulären Musikunterricht, sondern ergänzt diesen durch eine Kooperation mit den Musikschulen.

Vom zweiten Schuljahr an bleibt das JEKI-Projekt konzeptionell unverändert.
Das heißt, die Kinder und ihre Eltern entscheiden über eine freiwillige Fortsetzung der Teilnahme an "JEKI", für die dann Gebühren erhoben werden.
Die Regelungen zur Gebührenbefreiung bleiben für die 2. - 4. Klasse bestehen. Das bedeutet, Kinder aus Familien, die ALG II oder Sozialhilfe beziehen, sind von den Gebühren befreit.
Für Härtefälle wie zum Beispiel ein Elterneinkommen knapp über den Sozialhilfe- oder ALG II - Sätzen vergibt die Zukunftsstiftung Bildung in der GLS Treuhand e.V. Stipendien.

Die Landesregierung hat sich gegenüber der Kulturstiftung des Bundes verpflichtet, das Projekt über das Jahr 2010 hinaus fortzusetzen.

Wir hoffen, dass das Projekt in unserer Schule auf große Resonanz stößt und sind zuversichtlich, dass sich die Zusammenarbeit der Schule, der Musikschule sowie der professionellen Musikerinnen und Musiker bewährt und für alle Beleiligten von Vorteil ist.
Nur gemeinsam kann ein derart anspruchsvolles Projekt gelingen, bei dem es darum geht, wirklich jedem Kind - unabhängig von seinem sozialen Umfeld - die Chance zu geben, ein Instrument zu erlernen.